 Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
						Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule
					
				
			
				Raum 4.3
Die Musik-Schule hat die gleichen Ferien-Termine
 wie die Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Die Ferien können Sie auf dieser Internet-Seite nachlesen:

 Achtung!
Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
An den Ferien-Terminen gibt es keinen Unterricht in der Musik-Schule.
Dazu gehören auch alle gesetzlichen Feier-Tage.
An den gesetzlichen Feier-Tagen haben alle Menschen frei.
So ein Feier-Tag ist zum Beispiel der 1. Weihnachts-Tag.
In der Musik-Schule gibt es keine Brücken-Tage.
Brücken-Tage gibt es in der Schule.
Brücken-Tage gibt es zum Beispiel:
Wenn ein Feier-Tag an einem Donnerstag ist.
Dann ist oft der Freitag nach dem Feier-Tag auch frei.
In der Musik-Schule ist das nicht so.
Dafür gibt es eine Ausnahme:
Das ist der kostenlose MoMo-Unterricht im 1. Schul-Jahr.
In der Musik-Schule sind noch 2 Tage frei:
Diese beiden Tage sind im Karneval.
An Weiberfastnacht
 geht der Straßen-Karneval los.
Das heißt:
Ab da feiern die Menschen
 in Monheim am Rhein den Karneval.
Am Rosenmontag gibt es meistens Karnevals-Umzüge
 in Monheim am Rhein.
Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
 Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
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 Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
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