Raum 4.3
Für die Musikschule gilt laut Satzung die Ferienordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Alle dort als Ferientermine genannten Tage sind in der Musikschule der Stadt Monheim am Rhein unterrichtsfrei, ebenso gesetzliche Feiertage. Bitte beachten Sie, dass nur die dort genannten Termine verbindlich gelten. Auf dem freien Markt erhältliche Kalender enthalten gelegentlich Druckfehler.
In der Musikschule gibt es keine beweglichen Ferientage wie in den allgemeinbildenen Schulen. Wenn beipielsweise dort Brückentage nach Fronleichnam oder Christi Himmelfahrt schulfrei sind, findet der Unterricht der Musikschule trotzdem statt, auch in den Schulgebäuden (ausgenommen die kostenlosen MoMo-Kurse des ersten Schuljahres).
In der Musikschule ist laut Satzung der Weiberfastnacht und der Rosenmontag unterrichtsfrei (wenn Straßenkarneval stattfindet)
Raum 4.3
Raum 4.1
Raum 4.1
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