 Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
						Geschäftsstelle der Musikschule
					
				
			
				Raum 4.1
Ermäßigung heißt: etwas wird günstiger.
Die Ermäßigungen stehen in der Entgelt-Ordnung.
Die Entgelt-Ordnung
 regelt die Preise von der Musik-Schule.
Hier können Sie die Entgelt-Ordnung lesen:

Achtung!
Der Text ist in schwerer Sprache.
Die Entgelt-Ordnung sagt:
Bei der Musik-Schule gibt es diese Ermäßigungen:
Diese Ermäßigung gibt es nur:
Dann gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent für alle Geschwister.
Dabei ist egal, wie viel Geld die Eltern verdienen.
30 Prozent heißt zum Beispiel:
Der Beitrag ist 15 Euro im Monat.
Mit einer Ermäßigung von 30 Prozent
 muss man nur noch 10 Euro bezahlen.
Diese Ermäßigung gibt es nur:
Müssen Sie keinen Rundfunk-Betrag zahlen?
Oder bekommen Sie Wohn-Geld?
Dann müssen Sie das beweisen.
Zum Beispiel durch eine Bescheinigung.
Dann bekommen Sie eine Ermäßigung.
Die Ermäßigung dauert bis zum Ende vom Schul-Jahr.
Dann müssen Sie die Ermäßigung neu beweisen.
Ändert sich bei Ihnen etwas in der Zeit?
Bekommen Sie zum Beispiel kein Wohn-Geld mehr?
Weil Sie genug Geld verdienen?
Dann müssen Sie der Musik-Schule Bescheid sagen.
Dann gilt die Ermäßigung nicht mehr.
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Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
 Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
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