Ermäßigung

Ermäßigung heißt: etwas wird günstiger.

Die Ermäßigungen stehen in der Entgelt-Ordnung.

Die Entgelt-Ordnung
regelt die Preise von der Musik-Schule.

Hier können Sie die Entgelt-Ordnung lesen:

[PDF]Entgelt-Ordnung

 

Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

Achtung!

Der Text ist in schwerer Sprache.

 

Die Entgelt-Ordnung sagt:

Bei der Musik-Schule gibt es diese Ermäßigungen:

[intern]Ermäßigung für Geschwister

[intern]Ermäßigung für Menschen mit wenig Geld


Ermäßigung für Geschwister

Diese Ermäßigung gibt es nur:

  • wenn 2 oder mehr Geschwister an der Musik-Schule sind
  • wenn die Geschwister in der Schule sind
    oder eine Ausbildung machen
  • die Geschwister dürfen noch kein Geld verdienen

 

Dann gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent für alle Geschwister.

Dabei ist egal, wie viel Geld die Eltern verdienen.

30 Prozent heißt zum Beispiel:

Der Beitrag ist 15 Euro im Monat.

Mit einer Ermäßigung von 30 Prozent
muss man nur noch 10 Euro bezahlen.


Ermäßigung für Menschen mit wenig Geld

Diese Ermäßigung gibt es nur:

  • Wenn man keinen Rundfunk-Beitrag zahlen muss.
    Jeder muss den Rundfunk-Beitrag bezahlen.
    Außer Menschen, die wenig Geld haben.
    Diese Menschen bekommen 80 Prozent Ermäßigung.
    Das heißt:
    Diese Menschen zahlen weniger als die Hälfte.
    Das heißt zum Beispiel:
    Der Beitrag ist 10 Euro im Monat.
    Mit einer Ermäßigung von 80 Prozent
    muss man nur noch 2 Euro bezahlen.
     
  • wenn man Wohn-Geld bekommt
    Wohn-Geld ist ein Zuschuss für die Miete.
    Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.
    Diese Menschen bekommen 50 Prozent Ermäßigung.
    Das heißt:
    Diese Menschen zahlen nur die Hälfte.
    Das heißt zum Beispiel:
    Der Beitrag ist 10 Euro im Monat.
    Mit einer Ermäßigung von 50 Prozent
    muss man nur noch 5 Euro bezahlen.

 

Müssen Sie keinen Rundfunk-Betrag zahlen?

Oder bekommen Sie Wohn-Geld?

Dann müssen Sie das beweisen.

Zum Beispiel durch eine Bescheinigung.

Dann bekommen Sie eine Ermäßigung.

Die Ermäßigung dauert bis zum Ende vom Schul-Jahr.

Dann müssen Sie die Ermäßigung neu beweisen.

 

Ändert sich bei Ihnen etwas in der Zeit?

Bekommen Sie zum Beispiel kein Wohn-Geld mehr?

Weil Sie genug Geld verdienen?

Dann müssen Sie der Musik-Schule Bescheid sagen.

Dann gilt die Ermäßigung nicht mehr.


Ansprechpartnerin

Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon-Nummer:
+49 2173 951-4120
Fax-Nummer:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail-Adresse:
musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon-Nummer:
+49 2173 951-4120
Fax-Nummer:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail-Adresse:
musikschule@monheim.de

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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Ansprech-Personen

Nadine Mörger
Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.3

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+49 2173 951-4120
Fax-Nummer:
+49 2173 951-25-4120
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musikschule@monheim.de
Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

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Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

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+49 2173 951-25-4120
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