Fragen und Antworten

Zur Musik-Schule gibt es viele wichtige Fragen.

Wir haben ein paar Fragen gesammelt.

Hier finden Sie die Antworten zu den Fragen.

Klicken Sie rechts auf den kleinen Pfeil.

Dann können Sie die Antworten lesen.

Wie melde ich mich zum Kurs an?

Sie müssen ein Anmelde-Formular ausfüllen.

Das Formular finden Sie hier:

[PDF]Anmelde-Formular

Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

 

Achtung!

Das Formular ist in schwerer Sprache.

 

 

Sie können das Formular auf dem Computer ausfüllen.

Dann können Sie das Formular direkt an die Musik-Schule schicken.

Sie können das Formular auch ausdrucken.

Und das Formular im Büro von der Musik-Schule abgeben.

Ich habe mich oder mein Kind angemeldet. Wann fängt der Kurs an?

Das Büro von der Musik-Schule schreibt jede Anmeldung auf.

Für jeden Kurs gibt es eine Warte-Liste.

Ist ein Platz in einem Kurs frei?

Dann bekommt die erste Person auf der Warte-Liste den Platz.

Die Person kann dann zum nächsten Termin von dem Kurs gehen.

Den nächsten Termin erfahren Sie von der Musik-Schule.

Wie lange muss ich auf der Warte-Liste warten?

Für manche Kurse ist die Warte-Liste sehr lang.

Dann müssen Sie auch lange warten.

Bei anderen Kursen ist die Warte-Liste kurz.

Dann müssen Sie nicht so lange warten.

Genauer kann das keiner sagen.

Was heißt ein Platz auf der Warte-Liste?

Sie haben sich oder Ihr Kind angemeldet.

Dann prüft die Musik-Schule, ob es einen freien Platz gibt.

Gibt es keinen freien Platz?

Dann müssen Sie warten, bis es einen Platz gibt.

So lange steht Ihre Anmeldung auf der Warte-Liste.

 

Haben sich mehrere Personen für den gleichen Kurs angemeldet?

Dann bekommt die Person zuerst den Platz,
die sich zuerst angemeldet hat.

Dafür gilt das Datum von der Anmeldung.

Wann sind die Kurse?

Für die meisten Kurse gibt es einzelne Termine.

Manchmal passt ein Termin nicht.

Dann kann der Termin geändert werden.

Dafür sprechen Sie mit dem Lehrer oder der Lehrerin von dem Kurs.

Ein neuer Termin muss zu den anderen Terminen
von dem Lehrer oder der Lehrerin passen.

Kann ich einen Kurs zuerst ausprobieren? Und mich danach anmelden?

Man kann die Kurse nicht ausprobieren.

Aber das erste Jahr ist ein Probe-Jahr.

Im Probe-Jahr kann man jeden Monat die Musik-Schule kündigen.

Dann müssen Sie die Kurse nicht mehr bezahlen.

Wie viel kostet der Unterricht in der Musik-Schule?

Die Entgelt-Ordnung regelt die Preise von der Musik-Schule.

Die Preise sind sehr unterschiedlich.

Zum Beispiel weil Kurse verschieden lange dauern.

Oder weil manche Menschen eine Ermäßigung bekommen können.

Mehr dazu finden Sie hier:

[intern]Ermäßigungen

 

Hier können Sie die Entgelt-Ordnung lesen:

[PDF]Entgelt-Ordnung

Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

 

Achtung!

Der Text ist in schwerer Sprache.

 

 

Wann muss ich die Gebühren für die Musik-Schule bezahlen?

Die Gebühren müssen Sie 1 Mal im Monat bezahlen.

Immer am 28. Tag.

Zum Beispiel:

  • am 28. Januar
  • am 28. Februar

Sie bezahlen immer für den Monat.

Das heißt:

Am 28. Februar bezahlen Sie für den Unterricht im Februar.

Die Musik-Schule ist im August geschlossen. Warum muss ich dann für den August bezahlen?

Die Gebühren für die Musik-Schule sind für ein ganzes Jahr festgelegt.

Die Gebühren werden auf alle 12 Monate aufgeteilt.

So bezahlen Sie jeden Monat die gleichen Gebühren.

Auch wenn in dem Monat Ferien sind.

Wer kann eine Ermäßigung bekommen?

Ermäßigung heißt: etwas wird günstiger.

Eine Erklärung zu den Ermäßigungen finden Sie hier:

[intern]Ermäßigung

Was ist der Erwachsenen-Zuschlag?

Zuschlag heißt:

Man muss mehr bezahlen.

Erwachsene Schüler und Schülerinnen
müssen den Erwachsenen-Zuschlag bezahlen.

Erwachsen sind alle Menschen ab 18 Jahren.

 

Der Erwachsenen-Zuschlag ist 20 Prozent.

Ein Beispiel:

Der Beitrag ist 20 Euro im Monat.

Mit dem Erwachsenen-Zuschlag zahlt man 24 Euro im Monat.

 

Für den Erwachsenen-Zuschlag gibt es Ausnahmen.

Diese Menschen müssen den Erwachsenen-Zuschlag nicht bezahlen:

  • Erwachsene, die noch in der Schule sind
  • Erwachsene, die eine Ausbildung machen
  • Erwachsene, die noch kein Geld verdienen

Das müssen Sie jedes Jahr beweisen.

Das machen Sie immer am Anfang von einem Schul-Jahr.

Das ist jedes Jahr der 1. August.

Ich möchte die Gebühren für die Musik-Schule bezahlen. Die Musik-Schule soll das Geld von meinem Konto abbuchen. Wie geht das?

Sie möchten die Gebühren nicht immer selbst überweisen?

Dann können Sie der Musik-Schule erlauben:

Die Musik-Schule darf das Geld von Ihrem Konto abbuchen.

Dann geht das immer automatisch.

Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen.

Dann unterschreiben Sie das Formular.

Das Formular schicken Sie dann an die Musik-Schule.

Das machen Sie:

  • als E-Mail
    Das ist die E-Mail-Adresse:
    [E-Mail]steuern@monheim.de
     
  • oder als Brief
    Das ist die Adresse:
    Stadt Monheim am Rhein
    Musikschule
    Berliner Ring 9
    40789 Monheim am Rhein

Ich habe eine Frage zu den Gebühren. Zum Beispiel zum Geld, das ich schon bezahlt habe. Wen muss ich fragen?

Die Stadt-Kasse ist für die Gebühren in der Stadt zuständig.

Deshalb ist die Stadt-Kasse
auch für die Gebühren von der Musik-Schule zuständig.

Haben Sie Fragen zu den Gebühren insgesamt?

Oder zu dem Geld, was Sie schon bezahlt haben?

Dann melden Sie sich bei den Ansprech-Personen von der Stadt-Kasse.

Die Ansprech-Personen finden Sie hier:

[intern]Stadt-Kasse

 

Haben Sie eine Frage zu einer Rechnung?

Dafür ist das Büro von der Musik-Schule zuständig.

Telefon-Nummer:

0 21 73 95 14 12 0

In der Grundschul-Zeit kann ich kostenlos ein Instrument für mein Kind ausleihen. Kann ich das auch nach der Grundschul-Zeit machen?

Das Instrument ist nur in der Grundschul-Zeit kostenlos.

Danach können Sie auch ein Instrument für Ihr Kind ausleihen.

Dafür müssen Sie aber Miete bezahlen.

Sie möchten wissen:

Wie viel Geld kostet die Miete für ein Instrument?

 

Das steht in der Entgelt-Ordnung.

Die Entgelt-Ordnung regelt die Preise von der Musik-Schule.

Hier können Sie die Entgelt-Ordnung lesen:

[PDF]Entgelt-Ordnung

Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

 

Achtung!

Der Text ist in schwerer Sprache.

 

Was ist, wenn ein Kurs ausfällt?

Manchmal muss ein Kurs ausfallen.

Zum Beispiel: Weil ein Lehrer oder eine Lehrerin krank ist.

Dann wird der Kurs nachgeholt.

Manchmal kann der Kurs aber nicht nachgeholt werden.

Dann muss der Kurs ganz ausfallen.

 

Ist in einem Schul-Jahr 4 Mal der Unterricht ausgefallen?

Dann bekommen Sie die Gebühren von 1 Monat zurück.

Das macht die Musik-Schule automatisch.

Sie müssen der Musik-Schule dafür nicht Bescheid sagen.

Wann ist der Unterricht in der Musik-Schule vorbei?

Sie melden sich für den Unterricht an.

Dafür unterschreiben Sie einen Vertrag.

Möchten Sie nicht mehr zum Unterricht kommen?

Dann müssen Sie den Vertrag kündigen.

Das machen Sie:

  • als E-Mail
    Das ist die E-Mail-Adresse:
    [E-Mail]musikschule@monheim.de
     
  • Oder als Brief
    Das ist die Adresse:
    Stadt Monheim am Rhein
    Musikschule
    Berliner Ring 9
    40789 Monheim am Rhein

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie melden sich für den Unterricht an.

Dafür unterschreiben Sie einen Vertrag.

Der Vertrag hat kein Ende.

Der Vertrag ist erst zu Ende, wenn Sie den Vertrag kündigen.

Das machen Sie:

  • als E-Mail
    Das ist die E-Mail-Adresse:
    [E-Mail]musikschule@monheim.de
     
  • Oder als Brief
    Das ist die Adresse:
    Stadt Monheim am Rhein
    Musikschule
    Berliner Ring 9
    40789 Monheim am Rhein

 

Das erste Jahr vom Vertrag ist eine Probe-Zeit.

In der Zeit können Sie den Vertrag schnell kündigen.

Immer zum Ende von einem Monat.

 

Nach dem 1. Jahr können Sie den Vertrag nicht so schnell kündigen.

Sie können nur zu bestimmten Terminen kündigen.

Die Termine sind:

  • 31. Januar
  • 30. April
  • 31.Juli
  • 31. Oktober

 

Die Kündigung müssen Sie vor diesen Terminen abgeben.

Das sind 6 oder 8 Wochen vorher.

Ein Beispiel:

Sie möchten den Vertrag zum 30. April kündigen.

Dann gilt der Vertrag nur bis zum 30. April.

Dann müssen Sie die Kündigung bis zum 14. Februar abgeben.

Das ist 6 Wochen vor dem 30. April.

 

Noch ein Beispiel:

Sie möchten den Vertrag zum Ende vom Schul-Jahr kündigen.

Das ist der 31. Juli.

Dann müssen Sie die Kündigung bis zum 31. Mai abgeben.

Das ist 8 Wochen vor dem 31. Juli.

Was ist MoMo?

MoMo ist die Abkürzung für: Monheimer Modell.

Infos zu MoMo finden Sie hier:

[intern]Monheimer Modell

Ansprech-Personen

Nadine Mörger
Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.3

Telefon-Nummer:
+49 2173 951-4120
Fax-Nummer:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail-Adresse:
musikschule@monheim.de
Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon-Nummer:
+49 2173 951-4120
Fax-Nummer:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail-Adresse:
musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon-Nummer:
+49 2173 951-4120
Fax-Nummer:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail-Adresse:
musikschule@monheim.de
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