Fragen und Antworten

Wie läuft die Anmeldung, was kostet der Unterricht und was ist MoMo? Auf viele Fragen gibt es hier Antworten.

Wie melde ich mich zum Unterricht an?

Die Anmeldung für das gewünschte Fach erfolgt schriftlich. Das [intern]Anmeldeformular befindet sich hier und kann auch online ausgefüllt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird an die Musikschule gesendet oder persönlich im Musikschulbüro abgegeben.

Wann kann nach der Anmeldung mit dem Unterricht begonnen werden?

Die Anmeldung wird im Sekretariat der Musikschule erfasst und in eine Warteliste eingegeben. Sobald ein passender Unterrichtsplatz angeboten werden kann, wird aus der Warteliste die oder der nächste Wartende benachrichtigt. Ab dem Monat, in dem ein Unterrichtsplatz frei wird, kann der Unterrichtsplatz neu vergeben werden.

Der Unterrichtsbeginn richtet sich nach dem Terminangebot der Musikschule. Der Unterrichtstermin wird mit der Fachleitung der Musikschule oder mit der Instrumentallehrkraft besprochen. Die Wartezeit richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen auf der Warteliste.

Was bedeutet es „auf der Warteliste zu stehen“?

Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung wird zunächst geprüft, ob ein freier Unterrichtsplatz angeboten werden kann. Solange kein freier Unterrichtsplatz zur Verfügung steht, bleibt die Anmeldung auf der Warteliste.

Liegen mehrere Anmeldungen der Musikschule für das gleiche Unterrichtsfach vor, so erfolgt die Aufnahme nach Eingangsdatum der Anmeldung.

Wann findet der Unterricht statt?

Unterrichtstermine werden individuell vergeben. Sollte der angebotene Unterrichtstermin zeitlich nicht passen, sind individuelle Absprachen mit den Lehrkräften möglich – allerdings nur dann, wenn es der Stundenplan zulässt.

Kann vor Anmeldung zum Musikschulunterricht an einer „Schnupperstunde“ teilgenommen werden?

Es werden keine „Schnupperstunden“ angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, im ersten Unterrichtsjahr, dem Probejahr, monatlich zu kündigen, nachdem man im Unterricht mit der zugeteilten Gruppe und mit der Lehrkraft erste Erfahrungen gesammelt hat.

Wie teuer ist der Unterricht?

Die Höhe des Musikschulentgeltes ist in der Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Monheim am Rhein geregelt. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Unterrichtsform, Unterrichtszeit, Ermäßigungsmöglichkeiten und weiteren Kriterien.

[PDF]Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Monheim am Rhein

Wann muss das Musikschulentgelt bezahlt werden?

Das Musikschulentgelt ist am 28. jedes Monats, rückwirkend für den laufenden Monat, zu entrichten.

Warum muss auch für die Ferien das Musikschulentgelt bezahlt werden?

Das Musikschulentgelt ist von August bis Juli des darauffolgenden Kalenderjahres zu entrichten. Bei den Entgelten handelt es sich um ein Jahresentgelt, das in zwölf gleiche Monatsbeträge aufgeteilt wird, somit auch auf die Monate, in denen kein oder nur teilweise Unterricht stattfindet.

Wer kann eine Ermäßigung zum Musikschulentgelt beantragen und wie werden Ermäßigungsanträge gestellt?

Die Familien, die einen Nachweis über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag vorlegen können, erhalten eine Ermäßigung von 80 Prozent. Bei Vorlage eines Nachweises vom Bezug von Wohngeld wird eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Der Nachweis ist durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zu führen. Die Sozialermäßigung wird für den nachgewiesenen Zeitraum, längstens jedoch bis zum Schuljahresende gewährt.

30 Prozent Geschwisterermäßigung werden gewährt, solange zwei oder mehr Geschwisterkinder die Musikschule besuchen. Ein formloser Antrag ist hierfür erforderlich.

[intern]Weitere Informationen zu Ermäßigungen

Wann fällt ein Erwachsenenzuschlag an und wie kann dieser Zuschlag erlassen werden?

Volljährige Schülerinnen und Schüler zahlen einen Aufschlag in Höhe von 20 Prozent auf das Regelentgelt. Der Aufschlag entfällt für Volljährige, die noch in Schul- und Berufsausbildung stehen bzw. über kein eigenes Einkommen verfügen. Hierüber muss ein jährlicher Nachweis erbracht werden. Stichtag ist der Schuljahresbeginn, jeweils der 1. August eines Kalenderjahres. Beginnt eine Ausbildung oder ein Studium innerhalb des zweiten Halbjahres, wird der Erwachsenzuschlag auch für die Übergangszeit erlassen. Einen Nachweis, etwa eine Studienbescheinigung, muss dann zeitnah bei der Musikschule eingereicht werden.

Wie kann eine Musikschulkundin oder ein Musikschulkunde eine Einzugsermächtigung erteilen?

Eine Einzugsermächtigung wird über das SEPA-Lastschriftmandat erteilt. [PDF]Das Mandat gibt es hier.

Bitte achten Sie darauf, unter „Kassenzeichen“ Ihre sogenannte „Personenkontonummer“ mit dem Zusatz -7330 (für die Musikschule) anzugeben. Die Daten finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann auf dem Postweg oder über folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: [E-Mail]zahlungsverkehr@monheim.de 

Wer beantwortet Fragen zu Kontoständen, Zahlungen oder Rückbuchungen?

Bei Fragen zu Kontoständen, entrichteten Zahlungen, Kontorückständen oder Mahnungen ist Kontakt mit der Geschäftsbuchhaltung (Stadtkasse) aufzunehmen. Da die Bearbeitung nach Buchstabenzuteilung erfolgt, wird die Zentrale der Stadtverwaltung unter Telefon +49 2173 9510 die richtige Ansprechperson zuweisen

Bei Fragen zu Rechnungen ist das Musikschulsekretariat zuständig, Telefon +49 2173-951-4120.

Kann eine Instrumentenausleihe über die Grundschulzeit hinaus verlängert werden?

Die kostenlose Entleihe eines Musikinstrumentes endet mit der Grundschulzeit. Im Anschluss an die Grundschulzeit kann bei Verfügbarkeit ein Instrument gemietet werden, ein Mietentgelt muss entrichtet werden. Die genauen Kosten sind in der Entgeltordnung der Musikschule aufgelistet.

[PDF]Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Monheim am Rhein

Wie wird ausgefallener Unterricht erstattet?

Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, aus und der Unterricht kann nicht nachgeholt werden, so wird für jeden ausgefallenen Termin im Schuljahr ein Vierzigstel des Jahresentgeltes rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt automatisch zum Ende des Schulhalbjahres durch die Musikschule. Sie erhalten eine SMS bei jedem ausgefallenen Termin und können damit die Erstattung prüfen. 

Wann endet der Musikschulunterricht?

Der Unterricht ist ein fortlaufender Unterricht, der erst mit der schriftlichen Kündigung endet. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen oder als Brief eingereicht werden.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ersten zwölf Unterrichtsmonate des Elementar-, Tanz- und Instrumentalunterrichts ist eine Probezeit. In dieser Zeit kann der Vertrag jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Eine Kündigung des Unterrichtes seitens der Teilnehmenden beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten ist zum Ende des Schuljahres mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vor dem Ende des Schuljahres möglich. Weiterhin sind Kündigungsfristen zum 31. Januar, 30. April und 31. Oktober mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Stichtag möglich. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht oder als E-Mail gesendet werden.

Stadt Monheim am Rhein
Musikschule
Berliner Ring 9
40789 Monheim am Rhein
E-Mail: [E-Mail]musikschule@monheim.de

Was ist MoMo?

MoMo ist die Abkürzung für „Monheimer Modell“. MoMo ist eine flächendeckende strukturierte Kooperation der Musikschule mit allen Grundschulen in Monheim am Rhein.

Durch MoMo erhalten ausnahmslos alle Kinder der Stadt Monheim am Rhein Musikschulunterricht in ihrer Grundschule. Der Unterricht erfolgt in Form einer kostenlosen ganzjährigen Musikalischen Grundausbildung für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler mit dem Schwerpunkt „Instrumentenkarussell“. Das Unterrichtskonzept wurde speziell für MoMo entwickelt.

MoMo ermöglicht allen interessierten Kindern ab dem zweiten Schuljahr Instrumentalunterricht. Sämtliche Instrumentalfächer und Unterrichtsformen stehen den Kindern zur Auswahl. In der Grundschulzeit werden den Instrumentalschülerinnen und –schülern kostenfrei Leihinstrumente zur Verfügung gestellt.

Ab dem dritten Schuljahr können die Kinder an ihrer Grundschule zusätzlich in Ensembles mitspielen. Für die Teilnahme werden keine weiteren Entgelte erhoben.

[intern]Weitere Informationen zu MoMo

Ansprechpersonen

Nadine Mörger
Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.3

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de
Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de

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