Raum 4.1
Auf Antrag sind folgende Entgeltermäßigungen möglich:
Geschwisterermäßigung
gemäß Nummer 4.2 der Entgeltordnung gilt für Geschwisterkinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder Vergleichbarem befinden: 30 Prozent Entgeltermäßigung
Sozialermäßigung
gemäß Nummer 4.1 der Entgeltordnung gilt:
Der Nachweis ist durch die entsprechenden Bescheinigungen zu führen. Die Sozialermäßigung wird für den nachgewiesenen Zeitraum, jedoch längstens bis zum Schuljahresende gewährt.
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