 Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
						Geschäftsstelle der Musikschule
					
				
			
				Raum 4.1
Zwei verschiedene Entgeltermäßigungen sind auf Antrag möglich.
Geschwisterermäßigung
Die Geschwisterermäßigung wird automatisch gemäß Nummer 4.2 der ![[PDF]](https://www.monheim.de/typo3conf/ext/website_template/Resources/Public//Images/2016/icn_pdf.png) Entgeltordnung gewährt. Ist ein Geschwisterkind über 18 Jahre alt, gilt die Ermäßigung, solange es sich Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einer vergleichbaren Ausbildung befindet.
Entgeltordnung gewährt. Ist ein Geschwisterkind über 18 Jahre alt, gilt die Ermäßigung, solange es sich Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einer vergleichbaren Ausbildung befindet.
Sozialermäßigung
gemäß Nummer 4.1 der ![[PDF]](https://www.monheim.de/typo3conf/ext/website_template/Resources/Public//Images/2016/icn_pdf.png) Entgeltordnung gilt:
Entgeltordnung gilt:
Als Nachweis kann eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen bei der Musikschule eingereicht werden. Die Sozialermäßigung wird für den nachgewiesenen Zeitraum, jedoch längstens bis zum Schuljahresende gewährt. Danach muss sie neu beantragt werden.
 Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
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				Raum 4.1
Raum 4.1
 Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule
								
						
				
			
					
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				Raum 4.3
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