Raum 4.1
Zwei verschiedene Entgeltermäßigungen sind auf Antrag möglich.
Geschwisterermäßigung
Die Geschwisterermäßigung wird automatisch gemäß Nummer 4.2 der Entgeltordnung gewährt. Ist ein Geschwisterkind über 18 Jahre alt, gilt die Ermäßigung, solange es sich Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einer vergleichbaren Ausbildung befindet.
Sozialermäßigung
gemäß Nummer 4.1 der Entgeltordnung gilt:
Als Nachweis kann eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen bei der Musikschule eingereicht werden. Die Sozialermäßigung wird für den nachgewiesenen Zeitraum, jedoch längstens bis zum Schuljahresende gewährt. Danach muss sie neu beantragt werden.
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