Ermäßigung

Zwei verschiedene Entgeltermäßigungen sind auf Antrag möglich.

Geschwisterermäßigung

Die Geschwisterermäßigung wird automatisch gemäß Nummer 4.2 der [PDF]Entgeltordnung gewährt. Ist ein Geschwisterkind über 18 Jahre alt, gilt die Ermäßigung, solange es sich Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einer vergleichbaren Ausbildung befindet.

Sozialermäßigung

gemäß Nummer 4.1 der [PDF]Entgeltordnung gilt:

  • bei Nachweis der Befreiung vom Rundfunkbeitrag: 80 Prozent Ermäßigung
  • bei Nachweis des Bezugs von Wohngeld: 50 Prozent Ermäßigung

Als Nachweis kann eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen bei der Musikschule eingereicht werden. Die Sozialermäßigung wird für den nachgewiesenen Zeitraum, jedoch längstens bis zum Schuljahresende gewährt. Danach muss sie neu beantragt werden.

Ansprechpartnerin

Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de

Ansprechpersonen

Nadine Mörger
Leitung der Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.3

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de
Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de

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