Ermäßigung

Auf Antrag sind folgende Entgeltermäßigungen möglich:

Geschwisterermäßigung

gemäß Nummer 4.2 der [PDF]Entgeltordnung gilt für Geschwisterkinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder Vergleichbarem befinden: 30 Prozent Entgeltermäßigung

Sozialermäßigung

gemäß Nummer 4.1 der [PDF]Entgeltordnung gilt:

  • bei Nachweis der Befreiung vom Rundfunkbeitrag: 80 Prozent Ermäßigung
  • bei Nachweis des Bezugs von Wohngeld: 50 Prozent Ermäßigung

Der Nachweis ist durch die entsprechenden Bescheinigungen zu führen. Die Sozialermäßigung wird für den nachgewiesenen Zeitraum, jedoch längstens bis zum Schuljahresende gewährt.

Ansprechpartnerin

Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
E-Mail:
musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

Telefon:
+49 2173 951-4120
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+49 2173 951-25-4120
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musikschule@monheim.de

Ansprechpersonen

Büsra Karabacak
Büsra Karabacak Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

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+49 2173 951-4120
Telefax:
+49 2173 951-25-4120
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musikschule@monheim.de
Jacqueline Mummert
Geschäftsstelle der Musikschule

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+49 2173 951-4120
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+49 2173 951-25-4120
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musikschule@monheim.de
Fabiana Orfanopoulos
Fabiana Orfanopoulos Geschäftsstelle der Musikschule

Raum 4.1

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+49 2173 951-4120
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+49 2173 951-25-4120
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musikschule@monheim.de

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