Raum 4.3
Die Musikschule ist Teil der Stadtverwaltung Monheim am Rhein. Die Entgelte werden daher durch den städtischen Bereich Finanzen eingezogen.
Download Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Monheim am Rhein
Über die folgenden Konten können Einzahlungen vorgenommen werden. Bitte achten Sie darauf, immer Ihre sogenannte „Personenkontonummer“ mit dem Zusatz -7330 (für die Musikschule) anzugeben. Die Daten finden Sie auf Ihrer Rechnung.
IBAN | BIC | |
---|---|---|
Stadtsparkasse Düsseldorf | DE42 3005 0110 0087 0066 15 | DUSSDEDDXXX |
VR Bank eG | DE07 3056 0548 0003 0930 18 | GENODED1NLD |
Bei Fragen zu geleisteten Zahlungen helfen die Mitarbeitenden der Zahlungsabwicklung per E-Mail an zahlungsverkehr@monheim.de.
Bei Fragen zu Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen helfen die Mitarbeitenden der Vollstreckung per E-Mail an vollstreckung@monheim.de.
Für die Zahlung der Entgelte kann ein SEPA-Lastschriftenmandat erteilt werden. Das Formular gibt es hier.
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